Bauzentrum_2022_03

BAUZENTRUM E-BAU 3 | 2022 22 E-BAU Erdbebensicheres Bauen Allgemeine Bauartgenehmigung für Rigidur H Gipsfaserplatten als alleiniges Beplankungsmaterial Bilder von schweren Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur bedingt durch starke Erdbeben kennt man hierzulande dankenswerterweise meist nur aus den Nachrichten. Doch auch in Deutschland finden sich Regionen, in denen durchaus mit folgenreicheren Erdbeben gerechnet werden muss. Mit der DIN 4149 steht eine Norm zur Verfügung, nach der bauliche Anlagen so bemessen werden können, dass sie einem definierten Bemessungserdbeben widerste- hen und auch nach dem Beben über eine ausreichende Resttragfähigkeit verfügen. Mit einer neuen Allgemeinen Bauartgeneh- migung sind Rigidur H Gipsfaserplatten von RIGIPS ab sofort als alleiniges Beplan- kungsmaterial zur Ableitung von Scheiben- kräften aus seismischer Beanspruchung eingestuft – ein Vorteil gerade im Holz- und Holztafelbau. Die entsprechende Grafik in der DIN 4149:2005-04 weist explizit weite Teile Nordrhein-Westfalens, Baden-Württem- bergs sowie Bayerns und Thüringens als „Erdbebenzonen in Deutschland“ aus. Die- sen Zonen wurden Intensitätsintervalle auf Basis der Europäischen Makroseismischen Skala (EMS) zugeordnet. Mit in die tat- sächliche bauspezifische Risikobewertung fließen darüber hinaus weitere Randbedin- gungen wie Untergrundverhältnisse oder die Geologie des Gebäudestandortes ein. Um die Standsicherheit von Gebäuden und Bauteilen im Erdbebenfall zu gewähr- leisten, gilt derzeit in Deutschland die be- sagte DIN 4149:2005-04 „Bauten in deut- schen Erdbebengebieten“, die sich mit den Lastannahmen sowie der Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten befasst. Im Zuge der Harmonisierung europäischer Normen darf davon ausgegangen werden, dass auf absehbare Zeit der Eurocode 8 „Auslegung von Bauwerken gegen Erdbe- ben“ diese nationale Norm ablösen wird, wobei die Inhalte beider Normenwerke weitgehend identisch sind. Nicht tragende Bauteile sind demnach so auszubilden, dass sie im Falle eines Erdbebens keine Personen gefährden, was im Kern bedeutet: • Menschliches Leben ist zu schützen, • Schäden müssen begrenzt bleiben • wichtige Bauwerke zum Schutz der Bevölkerung müssen funktionstüchtig bleiben. Auch in Deutschland finden sich Regionen, in denen mit folgenreichen Erdbeben gerechnet werden muss. Mit der DIN 4149 steht jedoch eine Norm zur Verfügung, nach der bauliche Anlagen so bemessen werden können, dass sie einem definierten Bemessungserdbeben widerstehen und auch nach dem Beben über eine ausreichende Resttragfä- higkeit verfügen. Planern, Architekten und dem Holzbau-Fachhandwerk stellt RIGIPS ein breites Plattensortiment mit Allgemeinen Bauartgenehmigungen zur Bemessung und zum Bau tragender und nicht tragender Bauteile in gefährdeten Gebieten zur Verfügung. Fotos: SAINT-GOBAIN RIGIPS GMBH

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