Bauzentrum_2022_05

BAUZENTRUM E-BAU 5 | 2022 E-BAU 23 Klimaschutz Bayern fördert Holzbauten und Holzfaserdämmung Zur Erreichung seiner Klimaziele hat Bayern am 1. Juni 2022 das Bayerische Holzbauförderpro- gramm (BayFHolz) aufgelegt. Um bis 2040 klimaneutral zu werden, wird der Holzbau mit einem Zuschuss von 500 Euro pro Tonne CO2 gefördert, die durch die Verwendung von Vollholzprodukten, Holzwerkstoffen und Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen gebunden wird. Förderanträge müssen bis 31.12.2022 bei der Bewilligungsstelle eingegangen sein und werden dem Einsatz von nachhaltigen Holzfaserdämm- stoffen einen kräftigen Schub geben – zumal weitere Bundesländer dem Bayerischen Vorstoß folgen dürften. Hohe Zuschüsse für GUTEX Holzfaserdämmplatten besitzen im Vergleich zu Zellulose, Hanf, Flachs, Kork und Stroh die höchste Rohdichte und binden daher das meiste CO2 proKubikmeter. Folglichwird der Aus- und Umbau mit Holzfaserdämmplatten am stärks- ten gefördert. Rechts eine Übersicht, wie deutlich die Bezuschussung die Bau- und Dämmkosten von öffentlichen Gebäuden undWohngebäuden der Gebäudeklasse 3, 4 und 5 reduzieren kann: Was fördert das BayFHolz mit welchem Betrag? Das BayFHolz fördert den Neubau, die Erweiterung und die Aufstockung von öf- fentlichen Gebäuden und mehrgeschossi- gen Wohngebäuden der Gebäudeklassen 3, 4 und 5 in Holzbauweise. Laut der Bay- erischen Bauordnung müssen die Wohn- gebäude über mindestens drei Wohnein- heiten und einer Bruttogeschossfläche von mindestens 300 Quadratmetern verfügen, um die Förderung zu erhalten. Bei einer Aufstockung müssen mindestens zwei Wohneinheiten mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 Quadratmetern realisiert werden. Die För- dersumme beträgt: • 500 Euro Zuschuss je Tonne gebunde- nem CO 2 – durch Holzbauelemente und Dämmstoffe aus nachwachsenden Roh- stoffen • bis zu 200.000 Euro pro Baumaßnahme – ausgeführt als Effizienzhaus 55 oder besser Das BayFHolz ist mit anderen Förderpro- grammen, wie zum Beispiel der Bundesför- derung für effiziente Gebäude (BEG), kom- binierbar. Wie lauten die Förderanforderungen? Um gemäß BayFHolz förderfähig zu sein, muss ein Gebäude folgende Anforderungen erfüllen: • Die Tragwerkskonstruktion muss über- wiegend aus Holz bestehen. Das bedeu- tet, dass mindestens die tragende Kon- struktion der Gebäudehülle und ein weiteres tragendes Bauteil in Holzbau- weise realisiert werden müssen. • Das Holz und die Holzbauteile müssen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirt- schaft stammen. • Die von den kohlenstoffspeichernden Baustoffen erzielte CO 2 -Bindung muss mittels der jeweils aktuellen Version des bereitgestellten Tools auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr nachgewiesen werden. Es ist hier in der linken Spalte unter Formulare zu finden. • Das Gebäude muss mindestens als Effizi- enzhaus 55 ausgeführt werden. Zu den förderfähigen Baustoffen zählen die in der jeweils aktuellen Version des Berech- nungstools aufgeführten Vollholzprodukte und Holzwerkstoffe sowie Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen. Wie und wo die Antragsformulare (bis 31.12.2022) und die Nachweisführung (bis 31.12.2024) eingereicht werden können, wird imGUTEX Blog ausführlich erklärt: https://news.gutex.de/de_de/2022/ bayern-foerdert-holzbauweise-zur- erreichung-seiner-klimaziele www.gutex.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NzM2NDYw